LARS KOHL STEUERberatung

STEUERBERATER FÜR FREIBERUFLER

Als Freiberufler haben Sie keinen Arbeitgeber, der Lohnsteuer sowie sonstige Abgaben direkt von Ihrem Gehalt abzieht. Stattdessen sind Sie dafür verantwortlich, Steuerlast wie Einkommensteuer von Ihrem Gewinn abzutreten. Genau wie Arbeitnehmer sind Sie als Freiberufler zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Gleichzeitig bieten sich für Freiberufler jedoch auch zahlreiche Möglichkeiten,
die Steuerlast zu senken und somit auf legalem Weg Steuern zu sparen.

Welche Betriebsausgaben Sie als Freelancer geltend machen können, wie Abschreibungen verbucht werden und wie Sie Ihren Gewinn berechnen – mit einigen Steuerfragen sollten Sie sich Freiberufler unbedingt auseinandersetzen.
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Betriebsausgaben und Abschreibungen
    Betriebseinnahmen und Buchführung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Gewinnermittlung
    Optimierung der Steuerlast
Als Steuerberater für Freiberufler stehen wir Ihnen als erfahrener Ansprechpartner rund um das Thema Steuern für Freiberufler zur Verfügung. Nutzen Sie für den Start in die Selbstständigkeit als Freelancer auch unser Beratungsangebot für Existenzgründer.